Frage des Monats vom August 2017
? Viele Betroffene sind sich unsicher, ob sie Sport betreiben dürfen und wenn ja, welche Sportarten sind gut und welche besser gemieden werden sollten.

Insbesondere in den Schulen stellt sich häufig die Frage, soll eine Schülerin, ein Schüler mit Epilepsie vom Sportunterricht befreit werden oder nicht?

Epilepsieberater Bernhard Brunst
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Bernhard Brunst Bernhard Brunst
Epilepsie-Fachberater
Sprecher NEA Hessen
Grunderkrankungen wie eine neurologische Erkrankung, z. B. Epilepsie, ein angeborener Herzfehler, Herzrhythmusstörungen oder verschiedene Funktionsstörungen können Auslöser für Synkopen sein.

Eine Synkope beschreibt einen kurzzeitigen, jedoch gänzlichen Verlust des Bewusstseins (im Volksmund: Ohnmachtsanfall). Jeder dritte Mensch erlebt im Laufe seines Lebens eine Synkope, Kinder sind allerdings häufiger davon betroffen. Diese kurzzeitigen Ohnmachtsanfälle sind bei Kindern oft harmlos. In einigen Fällen sollten die Vorfälle jedoch von einem Arzt abgeklärt werden, rät der Kinderkardiologe Prof. Dr. Ulmer.

Ein kostenfreier Ratgeber „Synkopen bei Kindern und Jugendlichen“: Wenn plötzlich Kraft und Sinne schwinden“ erklärt, wann Eltern im Ernstfall handeln sollten. Der Ratgeber bietet eine übersichtliche Auflistung der Situationen, in denen ein Notarzt zu rufen ist.

Verfasst wurde die Broschüre von dem renommierten Heidelberger Kinderkardiologen Prof. Dr. E. Ulmer. Sie kann kostenfrei bei der
Deutschen Herzstiftung telefonisch unter 069 955128400 oder
per E-Mail: bestellung@herzstiftung.de bestellt werden.

Quelle: Epilepsie-Aktuell I Literatur 04.07.2017
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