Ein Architekt, 42 Jahre alt, hat nach 6jähriger Anfallsfreiheit erneut einen komplex-fokalen Anfall in den Abendstunden. Aufgrund seines Fahrverbotes kann er die Fahrten mit dem PKW zu seinen Baustellen nicht mehr durchführen. Mit wievielen Monaten Fahrverbot muss der Architekt rechnen und welche Hilfen kann er bekommen, wenn er während seiner Arbeitstätigkeit gelegentlich fahren muss, aber noch nicht fahrgeeignet ist? |
Neurologische Klinik Falkenstein:
Grundlage zur Beurteilung der Fahreignung von Menschen mit epileptischen Anfällen sind die „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ in der Fassung von 2009. Für die Beurteilung muss zunächst zwischen zwei Gruppen von Fahrzeugen unterschieden werden: Vereinfacht gesagt umfasst Gruppe 1 PKW und Motorräder, Gruppe 2 Kraftfahrzeuge über 3,5 t sowie Fahrgastbeförderung. |
Epilepsieberater Bernhard Brunst:
Für Menschen mit Epilepsien, die beruflich auf den PKW angewiesen sind und keine Fahreignung besitzen, sieht das Sozialgesetzbuch IX zwei Hilfen vor, die Kraftfahrzeughilfe nach § 33 Absatz 8 Nr. 1 und die Arbeitsassistenz nach § 33 Absatz 8 Nr. 3 sowie § 102 Nr. 4 SGB IX. |
Die Arbeitsassistenz kann auf Antrag in drei unterschiedlichen Modellen gewährt werden:
- Im Arbeitgebermodell stellt der Beschäftigte mit Epilepsie eine Person ein, die ihn fährt.
- Im Dienstleistungsmodell lässt der Arbeitnehmer die notwendige Leistung durch einen Dienstleister, z. B. einen Taxiunternehmer, erbringen.
- Im dritten Modell wird die Arbeitsassistenz über den Arbeitgeber abgewickelt, der eine Person beauftragt, die Assistenz zu leisten. Die dadurch entstehenden Kosten werden ihm als "besonderer Betreuungsaufwand" vom Kostenträger erstattet. Die Abwicklung erfolgt über das Integrationsamt.
Quellen: Epilepsie und Führerschein - Günter Krämer, Rupprecht Thorbecke,
Thomas Porschen, 2011 Hippocampus Verlag Bad Honnef
Kraftfahrzeughilfen: www.integrationsamt-hessen.de
Für weitere Fragen zum Thema Arbeitsassistenz und Kraftfahrzeughilfen steht Ihnen unser Fachberater Bernhard Brunst gerne zur Verfügung.
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